Subventionierung von Elektroautos befreit Autokonzerne von Strafzahlungen

Der im untenstehenden Text formulierte »Zusatzwert« entspricht genau der Höhe der Strafzahlung. D.h. ein Automobilkonzern kann ohne Gewinneinbuße bis zur Höhe des Zusatzwertes (über 10.000 €) Elektro-PKWs subventionieren, um sein Kontingent an E-Autos zu verkaufen:

(Berechnung: Dr. G. Schulte-Tigges)

Auszug aus Wirtschaftsdienst Elektroautos:

EU-Regulierung löst ungewohnten Preismechanismus aus

Quelle: http://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2018/2/elektroautos-eu-regulierung-loest-ungewohnten-preismechanismus-aus/

BEV = rein elektrisches Fahrzeug, engl. battery electric vehicle