Das Projekt zielt darauf ab, über die Bundesregierung und deren Ministerien einen Runden Tisch zu organisieren, wie in der Nationalen Plattform Mobilität in Arbeitsgruppe 6 (Normung) beabsichtigt:

Automobilindustrie, Stromversorger, Tankstellen, Werkstätten und Verbände sollen sich auf eine Standardisierung einigen und damit eine Rahmenbedingung schaffen, auf der eine ressourceneffiziente Elektromobilität aufgebaut werden kann. Konkret:

BMWI

  • Förderung der deutschen Batterieproduktion mit Auflagen für Wechselbatterie flankieren

Automobilindustrie

  • muss herstellerübergreifend Bauraum, Befestigung, Steckverbindungen, Spannung, Strom und Kommunikationsschnittstellen festlegen

Batterie-Hersteller

  • haben batterieinterne Lade-/Entlade- und Kapazitätsaufzeichnung zu realisieren

TÜV, VDE

  • haben die mechanischen und elektrischen Sicherheitsanforderungen zu definieren

rechtliche Fragen

  • Folgen der Eigentumsverhältnisse an Wechselbatterien klären

Das herausstechende Potential sind die 15,7 Mio. Ein-/Zweifamilienhäuser, die Photovoltaik bis 30kWp zum Eigenbedarf nutzen können. Da sie fast alle über Garage/Stellplatz verfügen, werden Batterien durch eine Doppelnutzung als Heimspeicher und E-Auto-Wechselakku wirtschaftlich besonders attraktiv. Es betrifft also ein Drittel der in Deutschland zugelassenen 46,5 Mio. zugelassenen PKW, zumal in demselben Nutzersegment der Pendleranteil sehr hoch liegt. Aber auch in allen anderen Nutzerkreisen ergeben sich enorme Effekte:

Die Standardisierung von Wechselakkus würde gleichzeitig eine ressourceneffiziente Elektromobilität und den Markt dezentraler Heimspeicher und -anlagen (z.B. Photovoltaik) ankurbeln. Da die Anforderungen an den Netzausbau reduziert werden, liegt dies auch im Interesse von Energieversorgern, Netzbetreibern, Kommunen sowie aller Betroffenen von entsprechenden Maßnahmen (z.B. Trassenbau).

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